Wie so oft im Leben ist auch diese Frage, ob ein LKW-Führerschein zum Fahren eines Allradwohnmobils gebraucht wird, nicht einfach mit JA oder NEIN zu beantworten. Es kommt drauf an…

Mit dem nachfolgenden Artikel bringen wir etwas Licht ins Dunkel und geben Ihnen weiter unten wichtige Hinweise, wie Sie Ihren Führerschein upgraden können. Doch bevor wir ins Detail gehen, hier ein paar wichtige Grundlagen:

1. Gibt es einen speziellen Wohnmobilführerschein?

NEIN. Sie benötigen mindestens einen gültigen PKW-Führerschein (Klasse B) oder einen Führerschein, der zum Fahren von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen berechtigt. Genau darum geht es in diesem Blogartikel. Wir zeigen auf, was zu beachten ist, wenn man ein größeres Wohnmobil fahren möchte.

Neben einem gültigen Führerschein ist es nützlich, Erfahrungen mit größeren und schwereren Fahrzeugen zu haben, um auch Allradwohnmobile mit Überhang, sicher auf der Straße und im Gelände bewegen zu können.

2. Das zulässige Gesamtgewicht vom Allradwohnmobil zählt.

Das Wichtigste vorab: Welchen Führerschein sie benötigen, um ein Allradwohnmobil fahren zu können, bestimmt ausschließlich das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Diese Angabe steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Das zulässige Gesamtgewicht eines Allradwohnmobils erfordert oft den LKW-Führerschein C1
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Zulassung) steht im Feld F.1 das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Dieser Wert ist ausschlaggebend dafür, welcher Führerschein benötigt wird.

Ob das Fahrzeug als PKW, Wohnmobil oder LKW zugelassen ist, spielt dabei keine Rolle, denn nur das Gewicht gibt vor, welche Fahrerlaubnis zum Fahren benötigt wird.

3. Welche Allradwohnmobile kann ich mit meiner Führerscheinklasse fahren?

Die Angabe des zulässigen Gesamtgewichtes im Fahrzeugschein muss zur Führerscheinklasse auf dem Führerschein passen.

Führerscheinklassen C1 um Allradwohnmobile Fahren zu dürfen
Neuer Führerschein im Scheckkartenformat mit Übertragung der Klasse 3 (Führerschein vor 1999)

Anmerkung: Bei der Anmietung eines Allradwohnmobils übernimmt der Vermieter diesen Abgleich und schickt Sie nur mit einem passenden Reisemobil los.

Lesen Sie weiter unten im Artikel, welche verschiedenen Führerscheinklassen es gibt und was in welcher Situation zu beachten ist.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Allradwohnmobil fahren möchte?

Dazu schauen wir uns zunächst das Fahrzeuggewicht an. Basis unserer Betrachtung ist ein Mercedes Sprinter Kastenwagen mit Hochdach, 319 CDI der Baureihe 907 (Radstand 3.665 mm) mit einem Leergewicht von 2.384 kg. Das ist auch die Basis für den Hymer Grand Canyon S. Bis zum zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg verbleiben 1.116 kg. Zum Leergewicht kommen dann sämtliche Extras des Sprinters, wie z. B. das Automatikgetriebe, der 4×4 Antrieb, der Innenausbau, das Klapp-/Schlafdach sowie Frischwasser- und Abwassertanks.

Jedem dürfte angesichts der Zahlen klar sein, dass die mögliche Restzuladung eines solchen Allradwohnmobils stark begrenzt ist. Achtet man dann nicht auf die mögliche Zuladung, kann es passieren, dass das Gewicht des Fahrzeugs die Obergrenze von 3,5 t überschreitet.

Welche Gefahren birgt ein überladenes Wohnmobil?

Wird das zulässige Gesamtgewicht durch Zuladung überschritten, drohen zwei Gefahren:

Die Überladung des Fahrzeugs kann schnell teuer werden. So kostet die Überladung in Deutschland verglichen mit unseren europäischen Nachbarn vergleichsweise wenig. Bei einer Überladung von 10% werden 30,00 € Bußgeld fällig, bei mehr als 30% erwartet den Fahrzeugführer ein Bußgeldbescheid in Höhe von 235,00 € sowie ein Punkt in Flensburg. Im benachbarten Ausland sind die Strafen sehr viel empfindlicher. So gibt es diese Toleranz zum Beispiel in Frankreich und Österreich nicht, die Strafen können schnell mehr als 1.000 € betragen.Außerdem kann ein überladenes Fahrzeug zum Verkehrsrisiko werden, denn es verhält sich beim Bremsen, Beschleunigen und Kurvenfahren anders. Infolgedessen sinken die Fahrstabilität und das Unfallrisiko steigt.

Das weitaus größere Problem könnte sich ergeben, wenn der Fahrer nicht die notwendige Fahrerlaubnis besitzt. Mit einer Führerscheinklasse B dürfen Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht gefahren werden. Wiegt das Allradwohnmobil aufgrund der Überladung mehr 3.500 kg, ist der Fahrer nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das überladene Fahrzeug.  Ein Wohnmobil ohne passenden Führerschein zu fahren, ist dann keine Ordnungswidrigkeit mehr. Demzufolge macht sich der Fahrer strafbar und kann entsprechend den Vorgaben des Strafgesetzbuches mit Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden.

Woher weiß ich, welches Allradwohnmobil ich fahren kann?

Ein Blick in den gültigen Führerschein bringt Klarheit.

Führerschein vor 1999 gemacht

Wer seine Fahrerlaubnis bis 1999 erworben hat, darf Allradwohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen fahren, denn die Führerschein-Klasse 3 erlaubt das Fahren von Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.

Sogar Anhänger-Gespanne mit einem Zuggesamtgewicht von bis zu 18,5 Tonnen dürfen mit der Führerscheinklasse 3 gefahren werden. Ab 50 Jahren erlischt diese Erlaubnis und es dürfen nur noch Züge mit einem Gesamtgewicht von 12 t bewegt werden, es sei denn, man tauscht seinen alten Führerschein gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat und lässt sich die eingeschränkte Klasse CE 79 eintragen. Für diese Führerscheinklasse ist dann zwingend alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung und eine Überprüfung des Sehvermögens erforderlich, sofern man diesen Status erhalten möchte.

Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen waren mit dem alten Führerschein möglich
Den “alten” Führerschein erhielt man bis 1999. Wer eine PKW-Fahrerlaubnis erhielt, kann heute Allradwohnmobile bis 7,5 Tonnen fahren (C1).
Führerscheinklasse 3 ist heute der kleine LKW-Führerschein C1
Die Führerscheinklasse 3 erlaubt das Fahren von Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen. Damit dürfen auch schwere Allradwohnmobile gefahren werden.

Mit dem Umtausch auf den neuen Führerschein auf das neue Scheckkartenformat werden die Berechtigungen zum Führer von Fahrzeugen mit der als 3,5 Tonnen bis maximal 7,5 Tonnen auf die Klasse C1 aktualisiert.

Die Klasse C1 ist in dieser Fahrerlaubnis enthalten, sodass Sie schwere Wohnmobile steuern dürfen. Liegt das zulässige Gesamtgewicht allerdings über 7,5 t, reicht auch ein alter Führerschein nicht mehr aus.

Tipp: Achten Sie beim Umschreiben des alten rosafarbenen Führerscheins unbedingt darauf, dass alle Berechtigungen auf den neuen Führerschein in Scheckkartenformat übertragen werden. Es soll schon vorgekommen sein, dass mit der Umschreibung dann nur noch die Klasse B im Führerschein stand. Ärgerlich, wenn man das dann erst später bemerkt.

Führerschein nach 1999 gemacht

Für Inhaber der PKW-Führerschein-Klasse B, welcher nach 1999 ausgestellt wurde, gelten die 3,5 Tonnen für das Zugfahrzeug als Obergrenze.

Anders ausgedrückt: Für Allradwohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse B ausreichend. Wie oben beschrieben, ist das jedoch nur mit massiver Einschränkung beim Gepäck und mit leeren Wassertanks möglich. Deshalb ist das Angebot an Allradwohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen eher die Ausnahme.

Fazit: Wird ein Allradwohnmobil mit B-Führerschein gefahren, darf es also inklusive Beladung und aller Passagiere nicht mehr als 3,5 t wiegen, anderenfalls lauern große Gefahren.

Welches Allradwohnmobil darf ich mit welchem Führerschein fahren?

Alle wichtigen Eckdaten im Überblick:

FührerscheinklasseZulässiges Allradwohnmobil
PKW-Führerschein vor 1999 erworben - Klasse 3Allradwohnmobile bis 7,5 Tonnen
PKW-Führerschein nach 1999 erworben - Klasse BAllradwohnmobile bis 3,5 Tonnen
Führerscheinklasse C1Allradwohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen
Führerscheinklasse CAllradwohnmobile über 7,5 Tonnen einschließlich 3,5 Tonnen

Zu beachten ist, dass die Beschränkungen auch im Ausland bestehen bleiben, selbst wenn dort andere Vorgaben bezüglich des Fahrzeuggewichts oder der Führerscheinklasse für den nationalen Führerschein gelten.

Gibt es einen Ausweg aus dem Führerschein-Gewichts-Dilemma?

Ja, gibt es. Und zwar mit einem Upgrade der Führerscheinklasse B. Wer seinen Urlaub im Allradwohnmobil verbringen und nicht so sehr auf die Zuladung achten möchte, sollte die ist Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen auf über 3,5 Tonnen erweitern.  Die Klassen C1 (C1E) oder C (CE) bieten sich hier an, denn die Kosten sind, gemessen an den künftigen Möglichkeiten, überschaubar. Die Führerschein-Klasse C1 ist allerdings mindestens notwendig, um mit diesen Allradwohnmobilen fahren zu dürfen:

Was kann ich tun, wenn ich nur einen B-Führerschein habe, das gewünschte Allradwohnmobil aber mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat?

Leider bleibt hier nur der Weg zu einer professionellen Fahrschule. In der Regel finden Kurse mehrmals pro Jahr statt und binnen zwei bis drei Wochen mit Präsenzpflicht kann man die Prüfung zur entsprechenden Führerscheinklasse ablegen. Die Kosten betragen zirka 2.000 € bis 2.500,00 € für das Upgrade des B-Führerscheins. Zwar ist die Führerscheinprüfung mit etwas Aufwand verbunden, lohnt sich aber auf lange Sicht, denn dadurch hat man in Bezug auf das Fahren größerer Allradwohnmobile kaum noch Beschränkungen. Grundsätzlich ist die Führerscheinklasse C1 für größere Fahrzeuge ausreichend. Allradwohnmobile bis 7,5 Tonnen dürfen mit diesem Führerschein gefahren werden. Für noch größere Reisemobile im LKW-Format braucht man die Führerscheinklasse C. Damit verbunden sind auch ca. 500,00 € mehr Investition gegenüber dem C1-Führerschein nötig. Mit der Berechtigung, größere Fahrzeuge führen zu dürfen, könnten sich auch beruflich neue Perspektiven ergeben.

Wie bekomme ich den passenden Führerschein für ein schweres Allradwohnmobil?

Suchen Sie sich zunächst eine renommierte Fahrschule, die auch Lehrgänge zum Erwerb der Fahrerlaubnis für LKW anbietet. Da die meisten mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW-Führerschein) besitzen, beziehen sich die nachfolgenden Angaben auf das Upgrade von B auf C1 oder C.

Der Erwerb der Fahrerlaubnis über 3,5 Tonnen gliedert sich in drei Teile:

Theoretischer Teil für LKW-Führerschein

Hier wird Grundstoff (12 Stunden) sowie klassenspezifischer Stoff (12 Stunden für C1 und 20 Stunden für C) vermittelt. Eine Stundeneinheit beträgt 45 Minuten.

Praxisteil für LKW-Führerschein

Die Grundausbildung beträgt mindestens 10 Stunden. Hinzu kommen Sonderfahrten: drei Stunden Überland (fünf für die Klasse C), eine Stunde Autobahn (zwei für die Klasse C) und eine Stunde bei Dunkelheit (drei für die Klasse C). Außerdem ist eine Unterweisung am Fahrzeug nötig. Diese beträgt für beide Führerscheinklassen 2 Stunden. Fahrstunden werden wie in der Theorie mit 45 Minuten angesetzt.

Prüfung für LKW-Führerschein

Die Prüfung ist dann ebenfalls in eine theoretische Prüfung und in die Fahrprüfung unterteilt. Die praktische Fahrprüfung erfolgt durch einen zertifizierten Prüfer, z. B. von der DEKRA. Nach bestandener Prüfung kann der Führerschein bei der zuständigen Verwaltung beantragt werden.

Der Umfang der Sonderfahrten ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach persönlichen Fähigkeiten kann der Umfang der Ausbildungsstunden für die Grundausbildung variieren, denn die angegebenen Stunden dafür sind Richtwerte.

Was muss ich tun, wenn ich einen LKW-Führerschein für schwere Allradwohnmobile erwerben will?

Mit der Verkehrsinstitut Chemnitz GmbH (unbezahlte Werbung) gibt es unmittelbar neben dem Firmensitz von AllRoad Reisemobile Chemnitz einen verlässlichen Partner, um sicher den Führerschein für schwere Allradwohnmobile zu erwerben. Eine Anmeldung für die Klassen C1 und C ist jederzeit über die Website möglich.

Ab 2022 ist dort ein spezieller Fahrschulkurs für Allradwohnmobile über 3,5 bis maximal 7,5 Tonnen in Planung. Vorgesehen ist ein Führerschein-Camp über das Winterhalbjahr, wo man während der Fahrschule im Allradwohnmobil auf unserem Gelände wohnt und dieses ausprobieren kann. Selbstverständlich ist ein Losfahren erst gestattet, wenn die Prüfung bestanden ist.

Mit dem Führerschein-Camp wollen wir das Interesse an höheren Führerschein-Klassen und Vorfreude auf ein schweres Allradwohnmobil wecken. Schreiben Sie bei Interesse bitte eine kurze E-Mai an . Sobald alle Infos vorhanden sind, erhalten die Interessenten ein Angebot.

C1-Führerschein erfordert die Führerscheinprüfung für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen
Mit dem LKW der Verkehrsakademie kann man den LKW-Führerschein C1 erwerben. Dieser ist notwendig für das Fahren von schwereren Allradwohnmobilen.